Weiterbildung zum Fachwirt

Der Karrierebooster

Der Fachwirt stellt das kaufmännische Pendant zum Meister dar und gilt als anerkannter Berufsabschluss. Diese höhere Qualifikation für Kaufleute wird durch entsprechende betriebswirtschaftliche Weiterbildung erworben. Die Allrounder unter den Fachwirten bilden hauptsächlich die „Handelsfachwirte“ und die „Wirtschaftsfachwirte“.

Jedoch ist diese sogenannte „Aufstiegsweiterbildung“ in vielerlei Branchen möglich und gibt dem aufstrebenden Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Engagement und seinen Weiterbildungswillen unter Beweis zu stellen. Aber nicht nur das, auch finanziell kann sich eine Weiterbildung zum Fachwirt durchaus lohnen.

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines und Angebot

Der Fachwirt ist nicht nur im privaten kaufmännischen Bereich angesiedelt, sondern auch innerhalb öffentlicher Verwaltungen. So stellt etwa der Verwaltungsfachwirt den „Meister der Verwaltungsberufe“ dar. Im Gegensatz zum herkömmlichen Fachwirt, dessen Lehrgänge meist von privaten Bildungsträgern angeboten werden, besucht man hier meist eine Verwaltungsschule, deren Träger staatlich ist. Auch hier werden die Mitarbeiter dann als Führungskräfte in den öffentlichen Verwaltungen eingesetzt.

Hinweis:
Die Prüfung muss jedoch bei einer staatlich anerkannten Stelle abgelegt werden. Diese richtet sich aber nach dem angestrebten Berufsbild und kann beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sein.

Angehende Steuerfachwirte legen ihre Prüfung jedoch bei den Steuerberaterkammern ab.

Prüfungsvoraussetzungen, Dauer und Inhalt

Um in die Ausbildung zum Fachwirt starten zu können, wird prinzipiell eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt. Zusätzlich wird meist eine ein- bis mehrjährige Berufserfahrung erwartet. Liegen diese Gegebenheiten nicht vor, ist es in manchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich, die Ausbildung zum Fachwirt zu beginnen. Hier sollte man sich vorab über die gewünschte Weiterbildung eingehend informieren.

Die Anmeldung kann bei verschiedenen Bildungsträgern vorgenommen werden. Meist sind dies zwar die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, mittlerweile bieten aber auch viele private Akademien und Fernschulen Lehrgänge an.

Hinweis:
In der Regel wird der Fachwirt berufsbegleitend anhand von Abend- und Wochenendkursen absolviert. Die durchschnittliche Dauer liegt dann bei etwa 1,5 Jahren. Auch Vollzeit ist möglich, die Dauer ist hier wesentlich verkürzt und kann nur wenige Monate betragen.

Die flexibelste Form der Weiterbildung stellt das Fernstudium dar. Die Lernmaterialien werden regelmäßig von der Fernschule zugesandt, so dass man für einen bestimmten Themenbereich eine bestimmte Zeitspanne zum Bearbeiten hat. Diese kann sogar verlängert oder verkürzt werden, je nach persönlicher Situation. Man lernt so ebenfalls berufsgleitend, kann jedoch seine Lern- und Freizeit selbst einteilen.

Der Lernstoff beinhaltet einen wirtschaftsbezogenen und einen handlungsspezifischen Teil. Der genaue Inhalt ist branchenspezifisch zugeschnitten und richtet sich nach dem jeweiligen Berufsbild. In jedem Fall aber wird der Absolvent auf höhere Fach- und Führungsaufgaben vorbereitet, um nach Erreichen des Weiterbildungszieles verantwortungsvollere Tätigkeiten in der Planung, Organisation, Recht und Vielem mehr wahrnehmen zu können.

Abschluss und damit erworbene Vorteile

Die Prüfung wird in der Regel schriftlich sowohl als auch mündlich abgelegt. Dies hängt jedoch auch von der prüfenden Stelle ab. Der Prüfungsinhalt basiert auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent sein Prüfungszeugnis samt Zertifikat ausgehändigt beziehungsweise zugesandt. Der Fachwirt-Abschluss ist vergleichbar mit dem Bachelor oder dem industriellen Meister. Er stellt zwar keinen Hochschulabschluss dar, gewährt aber Zugang zu diesen und ist bundesweit anerkannt. Probleme kann es jedoch bei der Anerkennung im Ausland geben, da sich der Fachwirt-Titel nicht eins-zu-eins übersetzen lässt.

Hinweis:
Der Erwerb des Fachwirt-Titels ist oft mit einem Aufstieg innerhalb der Hierarchie eines Unternehmens verbunden und kann sich daher finanziell positiv auswirken. Dies ist in den meisten Fällen sicher der ausschlaggebende Punkt, sich für eine berufliche Weiterbildung zu entscheiden. Speziell in der Finanzbranche wirkt sich der Fachwirt oft immens auf die Höhe des Gehalts aus.

Kosten und Finanzierung

Liegt ein konkretes Jobangebot vor, gleicht sich der Aufwand für den Fachwirt meist schnell wieder aus. Pauschal lässt sich jedoch nicht beantworten, wie hoch der finanzielle Aufwand für den Fachwirt zu erwarten ist. Die Kosten für die Prüfung liegen jedoch meist zwischen 300 und 500 Euro. Wesentlich kostspieliger dagegen ist die Ausbildung, die mit etwa zwischen 2.000 und 5.000 Euro zu Buche schlägt.

Der Staat bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung an:

  1. BAföG:
  2. Die Weiterbildung zum Fachwirt wird vom Staat als förderungsfähig angesehen und mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG bezuschusst.

    Grundsätzlich gibt es zwei Arten, den Meister-BAföG und den Schüler-BAföG. Der Schüler-BAföG ist wesentlich günstiger, jedoch muss der Beantragende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Konditionen dafür in Anspruch nehmen zu können.

    Hinweis:
    Der Meister-BAföG setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Zuschuss- und einem Darlehensteil. In der Regel muss der zugeschossene Anteil nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe erschließt sich aber aus den persönlichen Einkommens-und Vermögensverhältnissen.

    Der Darlehensteil wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt und ist zinsgünstiger als ein übliches Darlehen. Über die exakten Konditionen sollte man sich vor Beantragung entsprechend informieren.

  3. Bildungsgutschein:
  4. Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit kann der sogenannte Bildungsgutschein beantragt werden. Nähere Informationen erteilen hier die zuständigen Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

Neben den bereits genannten existieren weitere Fördermöglichkeiten, die ausgeschöpft werden können. Für wen und ob diese in Frage kommen, ist vom Absolventen und dessen Lebensumständen selbst abhängig.

Hinweis:
Unbedingt zu beachten ist aber, dass bestimmte Aufwendungen für Weiterbildungen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.