Master Bafög

Direkt zu den Unterpunkten: Master Bafög für Fernstudium; Praxisbeispiel; Bafög für Master im zweiten Bildungsweg; Bafög ohne Bachelorzeugnis

Bafög ist eine sinnvolle Unterstützung für Ausbildung und Studium. Wer keine reichen Eltern hat und sich anstelle von zeitraubenden Jobs voll auf das Studium konzentrieren möchte, für den ist Bafög fast der einzig gangbare Weg. Seit Einführung der neuen Studienabschlüsse ist es aber schon nach 6 Semestern möglich, einen berufsqualifizierenden Abschluss zu machen. Das stellt sich die Frage, ob man auch für den weiterführenden Master noch Bafög beantragen kann. Die Antwort ist einfach. Natürlich kann man für einen Master finanzielle Unterstützung in Form von Bafög beantragen und auch bewilligt bekommen. Doch es sind einige Voraussetzungen zu bedenken.

Voraussetzungen für das Master Bafög:

  • erfolgreiche abgeschlossenes Bachelorstudium
  • kein höherer Abschluss (wie Diplom, Magister, …)
  • bei Antritt des Masterstudiums unter 35 Jahre alt
  • kein vorheriger Fachrichtungswechsel im Masterstudium
  • Master muss berufsqualifizierend sein
  • es muss im Rahmen der Erstausbildung stattfinden

Die thematische Verbindung zwischen Master und Bachelor ist nicht entscheidend. Man kann also einen Master wählen, der thematisch in keinster Weise auf den vorangegangenen Bachelor aufbaut. Wichtig ist nur, dass alles im Rahmen des Erststudiums stattfindet und es sich um einen berufsqualifizierenden Master handelt. Wer also bereits einen Abschluss mit 9 Fachsemestern hat (z.B. Diplom, Master, Magister), der hat sein Erststudium schon hinter sich und so das Anrecht auf Bafög für einen Master verwirkt. Für solche Leute wäre der Master keine Weiterführung des Erststudiums, sondern ein weiterbildendes Zweitstudium. Für eine solche Weiterbildung bestehen wieder andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. So kann man einen Bildungskredit beantragen, der sich in ähnlichem finanziellen Rahmen wie das Bafög bewegt. Natürlich muss dieser Kredit dann in vollem Umfang zu einem höheren Zinssatz zurückgezahlt werden. Eine weitere finanzielle Erleichterung beim weiterbildenden Studium ist auch die steuerliche Absetzbarkeit. Weiterbildungen, die thematisch zum eigenen Arbeitsprofil passen und die beruflichen Aussichten in Zukunft verbessern, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Das Bafög für den Master ist dabei nicht mit dem klassischen Meister-Bafög zu verwechseln. Das Meister Bafög wurde geschaffen, um handwerklich arbeitende Fachkräfte bei einer Meisterausbildung finanziell zu unterstützden. Hierfür ist kein Studium notwendig. Geregelt ist diese Unterstützung in einem anderen Gesetzt. Kurz gesagt geht es beim Meister Bafög um eine Aufstiegsfortbildung und beim Masterbafög um eine Erstausbildung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Auch die Kosten der Aus- und Weiterbildung haben keinen Einfluss auf den Baföganspruch. In die Bedarfsrechnung kann man sie aufnehmen lassen, aber den grundlegenden Anspruch sollten sie nicht beeinflussen. Es spielt also streng genommen keine Rolle, ob man einen „kostenlosen“ Master an einer staatlichen Hochschule absolviert, oder sich für einen Master an einer Privatschule mit 10.000 Euro Studiengebühren einschreibt.

Master Bafög für Fernstudium & Zweiten Bildungsweg

Im folgenden sollen zwei Sonderfälle aufgegriffen werden. Der Master kann zum Beispiel auch als Fernstudium absolviert werden. Dabei würde das Lernmaterial in aller Regel per Post oder über das Internet abgerufen werden und die Studierenden würden nur für einige Präsenzveranstaltungen und Prüfungen die Lehrräume der Hochschule aufsuchen. Doch kann man für einen solchen Master im Fernstudium auch Bafög beantragen? Grundsätzlich kann man das, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die folgende Tabelle soll mit einigen Eigenschaften illustrieren, welches Fernstudium gefördert wird und welches nicht.

Beispieltabelle – Bafög-gefördertes Fernstudium vs. nicht-gefördertes Fernstudium:

Fernstudium gefördert Fernstudium nicht gefördert
Master im Fernstudium gehört zur Erstausbildung Weiterbildender Master
Master in Vollzeit berufsbegleitender Master
Masteraspirant ist unter 35 Jahre Aspirant ist über 35 Jahre (Ausnahme 2. Bildungsweg)

Beim Master Fernstudium gelten eigentlich die gleichen Bedingungen wie bei einem Präsenzmaster. Wer also nach einem ersten Bachelor jetzt noch den Master draufsetzt, um so zum berufsqualifizierenden Abschluss zu gelangen, der kann dies auch als Fernstudium gefördert bekommen. Es ist nur oft so, dass Studierende ein Fernstudium wählen, um dies neben dem Beruf als Weiterbildung zu absolvieren. In dem Fall wäre durch das berufliche Einkommen ein wichtiges Kriterium für die Bafögbewilligung schon nicht erfüllt. Selbst wenn es sich um einen nebenberuflichen konsekutiven Master handelt (also einen Master im Rahmen der Erstausbildung), dann würde das Einkommen den Baföganspruch nichtig machen.

Praxisbeispiel Master im Fernstudium Bafögförderung:

Student A hat vor einiger Zeit seinen Bachelorabschluss im Fach Germanistik abgeschlossen. In seiner Zeit als Bachelor-Student hat er Bafög bekommen. Allerdings steht ihm noch nicht der Sinn, sich auf die Suche nach einem Job zu machen. Aber einen Master in Germanistik will er auch nicht machen. Er möchte vielmehr Philosophie studieren und noch ein bisschen die Freiheit des Studentenlebens genießen. Für diesen Zweck erscheint ihm ein Fernstudium genau die richtige Wahl. Man ist nicht ortsgebunden und kann theoretisch studieren, wann man will. Er entscheidet sich also für einen Master in Philosophie und studiert dies als Fernstudium an der staatlich anerkannten Fernuni Hagen. Da es sich bei diesem Studium um einen berufsqualifizierenden Master handelt, der auf den ersten Bachelorabschluss folgt kann das Studium prinzipiell durch Bafög gefördert werden.

Student B hat auch vor einiger Zeit einen Studienabschluss erworben und arbeitet nun schon mehrere Jahre in der PR Abteilung eines Konzerns. Mit seinem Magister in Germanistik hat er zwar den Job bekommen, aber große Aufstiegsmöglichkeiten sieht er ohne wirtschaftliche Weiterbildung nicht. Er entscheidet sich für ein Masterstudium nebenberuflich und per Fernstudium im Fach Marketing. Dieses Modell ist aus zwei Gründen nicht Bafög-förderungsfähig. Es handelt sich nicht um eine Erstausbildung (da Magister schon vorliegt) und der Studierende behält neben dem Studium weiter seinen Job und sein Einkommen, welches über dem erlaubten Einkommen für Bafögförderung liegt.

Bafög für Master nach zweitem Bildungsweg:

Die Alterstgrenze, bis zu der ein Mastervorhaben mit Bafög gefördert werden kann liegt bei 35 Jahren. Doch es gibt Voraussetzungen, unter denen man auch nach dem 35. Lebensjahr noch ein Masterstudium aufnehmen kann und dies gefördert kriegt. Wenn beispielsweise die Voraussetzung für das Bachelorstudium im zweiten Bildungsweg erworben wurde und der Master direkt im Anschluss (objektiv nächste Möglichkeit) aufgenommen wurde, dann ist eine Förderung durch Bafög möglich. Doch was genau bedeutet das? Wer sein Abitur zum Beispiel per Abendschule Mitte zwanzig nachholt und dann ein Bachelorstudium absolviert, der kommt schnell über die Alterstgrenze für die Masterförderung. Wenn der Master aber wirklich direkt im Anschluss an den Bachelor angefangen wird, besteht Anspruch auf Bafög Förderung. Direkt im Anschluss bedeutet hier, dass der nächst mögliche Termin genommen wird. Wenn das Bachelorstudium im August endet und der nächste Master im Oktober aufgenommen werden kann, dann muss dies auch geschehen. Sonst verfällt der Anspruch auf Bafögförderung.

Masterbafög ohne Bachelorzeugnis beantragen?

In aller Regel dauert die Bewertung und Ausstellung des Bachelorzeugnisses sehr lang. Es kann also vorkommen, dass im Oktober, wenn der Master beginnt, noch kein fertiges Zeugnis vorliegt. Auch die Beantragung des Bafögs kann hier zu Problemen führen, weil kein gültiges Zeugnis nachgewiesen werden kann. Da dieses Phänomen nicht selten ist und die Bewertung des Bachelorabschlusses oft lange dauert geben die Hochschulen eine Ersatzbescheinigung aus. Diese Bescheinigung besagt, dass der Bachelorabschluss mit einer gültigen Note bestanden wurde. Mit dieser Bescheinigung kann das Bafög auch ohne Bachelorzeugnis beantragt werden. die Bachelorurkunde ist sofort nachzureichen, wenn sie vorliegt. Die zuständige Hochschule muss eine solche Bescheinigung ausstellen. Das Bafögamt muss diese akzeptieren, wenn Förderung beantragt wird.