Weiterbildung

Weiterbilden lohnt sich immer

Die Entscheidung, sich beruflich weiterzubilden hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eins aber haben alle gemeinsam:

Am Ende steht der zukünftige berufliche Erfolg im Vordergrund.

Inhaltsverzeichnis:

Die Weiterbildung – Qualifikation und Weiterentwicklung

Als Weiterbildung bezeichnet man alle Maßnahmen, die vorhandenes Wissen festigen und vertiefen sowie neue Fertigkeiten vermitteln. Sie setzt damit eine vorangegangene Bildungsphase, wie etwa eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit voraus und unterscheidet sich somit von der sogenannten Umschulung. Deren Zweck ist der Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten.

Hinweis:
Alle Maßnahmen können sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit durchgeführt werden und schließen in der Regel mit entsprechenden Zertifikaten, Bescheinigungen oder Zeugnissen ab.

Die Qual der Wahl – Anbieter und Durchführung im Vergleich

Grundsätzlich unterscheidet man Weiterbildungsmaßnahmen zunächst einmal nach der Art der Durchführung und dem Umfang. Es gibt dabei sowohl regionale Anbieter, die Lehrgänge, Kurse oder Studiengänge zentral an einem Veranstaltungsort anbieten, als auch Fernschulen, deren Besonderheit eine zeit- und ortsungebundene Teilnahme ist. Lediglich bei Kursen mit einem staatlich anerkannten Abschluss ist eine Präsenz zu vorgegebenen Zeiten vorgeschrieben.

Hinweis:
Vom Umfang her können sich Teilnehmer bei beiden Anbietern zwischen einer berufsbegleitenden Ausführung oder einer Maßnahme in Vollzeit entscheiden.

Die Teilnahmegebühren legen beide Arten Anbieter für ihre Maßnahmen selber fest. Während diese Kosten bei Fernschulen normalerweise monatlich anfallen, setzen anderen Anbieter eine vollständige Zahlung vor Teilnahme voraus. Wie hoch die Kosten im Einzelnen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme an. Ganze Studiengänge etwa liegen zwischen 4.000 und 6.000€, während Zertifikatslehrgänge bei der IHK lediglich ein paar Hundert € kosten. Gebühren für anerkannte Prüfungen fallen jedoch bei beiden Anbietern an und sind in der Regel gleich.

Die Fernschule

Zu den bekanntesten Anbietern von Weiterbildungsmaßnahmen zählen die sogenannten Fernschulen, Einrichtungen, die sich darauf spezialisiert haben, Lehrgänge, Seminare sowie Berufsabschlüsse und Studiengänge orts- und zeitunabhängig anzubieten.

Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich ein PC mit einer gängigen Office-Software sowie ein Internetzugang. Prüfungsunterlagen und Dokumente werden in seltenen Fällen auch per Post versendet. In sogenannten Hilfe-Tutorien, Chats oder Online-Lernstunden ist ebenfalls ein persönlicher Kontakt zu einem Mentor oder anderen Mitstreitern gewährleistet. Fragen können so gestellt oder Hilfestellungen angefragt werden.

Hinweis:
Trotzdem sind diese Angebote in erster Linie an Teilnehmer gerichtet, die sich im notwendigen Umfang selber motivieren und sich dabei eigenständig Lerninhalte vermitteln können. Disziplin und Durchhaltevermögen sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme. Im Gegenzug dazu erhalten Teilnehmer jedoch die Möglichkeit, sich individuell und von nahezu jedem Ort der Welt weiterzubilden. Durch den Wegfall teurer Fachliteratur und Unterrichtsmaterialien sowie der Möglichkeit, seinen Beruf parallel auszuüben, halten sich die Kosten in kalkulierbaren Grenzen.

Der Beginn der einzelnen Maßnahmen variiert je nach Anbieter, in der Regel orientiert man sich bei kompletten Studiengängen jedoch an den Semestern der Hochschulen während Lehrgänge jederzeit begonnen werden können. Sofern am Ende der Maßnahme ein anerkannter Abschluss erreicht werden kann, werden die Zulassungen und Prüfungen hierzu jedoch zentral und an festgeschriebenen Tagen veranstaltet.

Zu den weiteren Anbietern zählen auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern. Die hier angebotenen Maßnahmen sind in aller Regel Zertifikatslehrgänge, die ebenfalls vorhandenes Wissen vertiefen bzw. festigen sollen. Sie bauen weitestgehend auf anerkannten Ausbildungsberufen auf und richten sich damit vorrangig an Teilnehmer, die ihre Ausbildung gerade erst abgeschlossen haben oder bisher nur über wenige Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Kurse und Lehrgänge werden zentral und zu festen Zeiten angeboten, es herrscht Anwesenheitspflicht. Dies bedeutet im Krankheitsfall, dass ausgefallene Stunden nicht nachgeholt werden können, der Lernstoff selber muss dann in Eigenregie besorgt werden.

Hinweis:
Dazu kommt, dass vor allem berufsbegleitende Maßnahmen in der Regel in den Abendstunden sowie am Samstag angeboten werden und damit eine zusätzliche Belastung neben dem Hauptberuf darstellen.

Auch die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen an. Voraussetzung für die Teilnahme ist jedoch, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis durch die Teilnahme stabilisiert wird oder aber eine Qualifizierung für neue Arbeitsangebote gewährleistet ist. In aller Regel werden die Maßnahmen der Agentur für Arbeit berufsbegleitend angeboten und beschränken sich auf Lehrgänge, die vor allem tagsüber stattfinden.

Finanzielle Förderungen – Einnahmen statt nur Ausgaben

Die Auswahl geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen hängt oftmals auch von deren Kosten ab. Vor allem Qualifizierungs-Lehrgänge wie etwa Meisterkurse, Studiengänge oder Fachabschlüsse laufen oftmals über mehrere Monate, die Kosten sind entsprechend hoch. Teilnehmer, die in dieser Zeit keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, haben neben den Teilnahmegebühren auch noch zusätzlich die Belastung für den monatlichen Unterhalt zu tragen.

Für diese Fälle gibt es jedoch verschiedene Fördermöglichkeiten, die sich an den jeweiligen Maßnahmen orientieren:

  • Aufstiegsbafög
  • Das Aufstiegs-Bafög etwa fördert die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse unterschiedlicher Fachrichtungen und war vorher unter dem Begriff Meister-Bafög bekannt. Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist die Unterstützung des Lebensunterhalts sowie Zuschüsse bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und Fachbüchern. Die Förderung umfasst dabei sowohl Voll- als auch Teilzeitmaßnahmen und ist an weitere Voraussetzungen, wie etwa Mindestdauer der Maßnahmen, Stundenumfang oder Veranstalter geknüpft.

  • Bildungsgutscheine
  • Bildungsgutscheine sind eine weitere Möglichkeit, öffentliche Gelder für die eigene Weiterbildung zu nutzen. Hierbei werden bestimmte Maßnahmen pro Jahr und Teilnehmer bis zu einem Wert von 500€ übernommen. Die Weiterbildungsgutscheine werden jedoch nur einmalig ausgestellt und gelten ausschließlich für Maßnahmen, deren Ziel es ist, Beschäftigungschancen zu erhöhen oder bestehende Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren. Vor allem Maßnahmen der Agentur für Arbeit werden mit Bildungsgutscheinen finanziert.

Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Qualifizierung für ein bestehendes Arbeitsverhältnis bedeuten, übernehmen in vielen Fällen auch Arbeitgeber die Kosten hierfür. Ob und in welcher Höhe diese übernommen werden, sollte vorab in einem Gespräch mit der Personalabteilung geklärt werden.

Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter mit der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen an das Unternehmen binden. Es ist daher nicht unüblich, dass sich Arbeitnehmer verpflichten, eine gewisse Anzahl von Jahren weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein. Diese Art der Kostenübernahme empfiehlt sich daher häufig nur für langjährige Mitarbeiter.

Eine weitere Möglichkeit, anfallende Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme zu minimieren, ist die jährliche Steuererklärung:

Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich weiterbilden können die Kosten hierfür nämlich absetzen. Vorrausetzung ist, dass die gesamten Werbungskosten den gültigen Pauschbetrag überschreiten. Neben den Teilnahmegebühren an sich können dabei auch Unterrichtsmaterialien und die Anfahrt abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem eigenen PKW fährt, sich einer Fahrgemeinschaft anschließt oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Hinweis:
Eine berufliche Weiterbildung zahlt sich für die Teilnehmer in allen Fällen aus. Neben hinzugewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten schließen alle Maßnahmen mit entsprechenden Bescheinigungen ab. Erreichte Abschlüsse sind dabei – sofern es sich um zertifizierte Anbieter handelt – anerkannt und gelten genauso wie Abschlüsse staatlicher Einrichtungen.

Auch zukünftigen Arbeitgebern signalisiert man mit der Bereitschaft, sich weiterzubilden ein hohes Maß an Disziplin und Flexibilität – wichtige Voraussetzungen für die berufliche Weiterentwicklung.

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